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RADON: Eine schlummernde aber ernste Gefahr

Radon (physikalisch: Nuklid Radon-222) ist ein natürlich im Erdreich ubiquitär und in der Luft vorkommendes radioaktives Gas, das nicht-brennbar, geruch- und farblos ist. Geologische Quelle dieses radioaktiven Edelgases ist das in der Erdkruste überall enthaltene Radium-Metall. Dieses Metall entsteht durch radioaktiven Zerfall von Uran-Gestein („Uran-238“). Die physikalische Halbwertszeit von Radon beträgt nur 3,8 Tage. D.h. nach dieser Zeit ist die Hälfte des gebildeten Radons radioaktiv zerfallen, und zwar unter Aussendung von Alphastrahlung. Gasförmiges Radon selbst ist eigentlich weniger bedenklich, dafür geht eher das Gesundheitsrisiko von den Zerfallsprodukten des Radons aus, nämlich von seinen radioaktiven "Töchtern".

2017 wurde in Deutschland ein Radon-Aktivitätskonzentrations-Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter beschlossen. Damit wird der Schutz der Bevölkerung vor dem radioaktiven Edelgas Radon strenger geregelt. Radon, das aus dem Erdboden in Gebäude eintritt, gilt nach Rauchen als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das Gesetz legt diesen Referenzwert zur Bewertung der Radonsituation in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen fest. Es ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf und dann bußgeldbewehrt wäre, sondern er ist Maßstab für das Einleiten von Schutzmaßnahmen, um unterhalb dieser Radonaktivitätskonzentration zu bleiben. Er ist eine Art „Eingreifwert“.
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesrat-macht-den-weg-frei-fuer-modernes-strahlenschutzrecht/

Quelle: binker.eu

Die „Radon-Töchter“ sind Zerfallsprodukte des Radons, denn Radon ist kernphysikalisch sehr instabil. Radon zerfällt nämlich in eine Reihe kurzlebiger ebenfalls wieder radioaktiver Folgeprodukte. Dies sind die Elemente Polonium, Wismut und Blei. Sie sind nicht mehr gasförmig. Sie schweben aber in der Luft als Aerosole oder Kleinstpartikel-gebunden herum und können eingeatmet werden. Sie bleiben vor allem im Atemtrakt haften. Radon als Inertgas reagiert chemisch im Organismus nicht, wird nicht metabolisiert und wird schnell wieder ausgeatmet, bevor es zerfällt.

Quelle: Thomas Schmidt und fotolia

Die gefährliche biologische Wirkung des Radons und seiner kernphysikalischen Folgeprodukte beruht auf den sehr energiereichen Alphastrahlen. Sie entstehen bei den radioaktiven Zerfallsereignissen. Gefährlich wird Radon dann, wenn es sich in einer Immobilie oder Raum in der Atemluft anreichert. Damit sammeln sich auch die radioaktiven Aerosole und Partikel in der Raumluft. Das Radon gelangt vorher recht schnell aus dem Gebäude-Untergrund über Undichtigkeiten (Fugen, Stöße, Kabel- und Leitungsdurchführungen etc.) anfänglich vor allem in den Keller oder in erdberührte Erdgeschoßbereiche—bevor es sich dann im gesamten Gebäude breit macht und in die Atemluft kommt.

Quelle: Kemski-Bonn

Radon hat u.a. folgende Eigenschaften:

• geruchlos (man riecht es nicht!)
• geschmacklos (man schmeckt es nicht
• radioaktiv (= es gibt unsichtbar fürs Auge Alphastrahlung ab)
• farblos (= man sieht es nicht wenn es in Gebäude eindringt und sich in allen Räumen verteilt)
• viel schwerer als Luft (gelöst und verteilt in Luft gelangt es aber dennoch in höhere Stockwerke durch Konvektion = Auftrieb)
• chemisch inert (man kann es chemisch nicht zersetzen und somit kaum aus der Luft ohne großen Aufwand herausfiltern)

ACHTUNG: Zur Überprüfung der Radonkonzentration in Ihrer Wohnung/in Ihrem Haus muss immer eine fachgerechte Radonmessung ausgeführt werden; Radonkarten sind hierfür nicht geeignet!

Siehe ergänzend die nachfolgenden Radonkarten.

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlung/Strahlenschutz

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlung/Strahlenschutz und Kemski & Partner 2004

Die Korrelationen der Radonkonzentration im Boden mit den Innenraummessungen sind relativ gut. Während in 1 m Tiefe im Boden sehr hohe Konzentrationen von ca. 10.000 bis über 600.000 Bq/m3 vorherrschen, liegen die Innenraum-Konzentrationen in Wohnungen/Räumen häufig um den Faktor 1000 deutlich niedriger. Ab ca. 20.000 Bq/m3 Bodenkonzentration muss daher bei ungünstiger Bauweise mit Radon-Auffälligkeiten in Gebäuden gerechnet werden. Das Bundesumweltministerium bereitete im Jahr 2004 ein Radonschutzgesetz vor, das Maßnahmen für Neu- und Altbauten unter dem Aspekt der Vorsorge regeln soll, und nun am 31.12.2018 in Kraft tritt. Hierfür wurden Radonrisikogebiete definiert, in denen aufgrund einer erhöhten Radonkonzentration im Untergrund mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden zu rechnen ist.

Einteilung der Radonrisikogebiete

Klasse I: 20.000 Bq/m³ bis 40.000 Bq/m³ (Radon in der Bodenluft)
Klasse II: 40.000 Bq/m³ bis 100.000 Bq/m³ (Radon in der Bodenluft)
Klasse III: über 100.000 Bq/m³ (Radon in der Bodenluft)

Bildquelle: siehe Impressum

Bei der Planung von Neubauten sind dabei entsprechend den Risikogebieten I, II, III bauliche Schutzmaßnahmen der Klasse I, II, III zu berücksichtigen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass möglichst 100 Bq/m³ nicht überschritten werden. Der Richtwert liegt bei 200 Bq/m³.Dieser gilt für alle Neubauten. In Bestandsbauten (=bestehenden Gebäuden =Altbauten) in Radon-Risikogebieten der Klasse III ist mit Radonkonzentrationen von mehr als 100 Bq/m³ zu rechnen.